35 Stunden Weiterbildung für Berufskraftfahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr (LKW)
§ 5 BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) verpflichtet seit dem 10.09.2009 alle Fahrer im Besitz der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE im gewerblichen Güter- und Werkverkehr zu tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen. Die benötigte Grundqualifikation muß erstmals bis spätestens 10.09.2014 nachgewiesen werden. Wer bereits vor dem 10.09.2009 im Besitz der o.g. Fahrerlaubnisse war, ist vom Nachweis der Grundqualifikation entsprechend der Besitzstandsregelung (§ 3 BKrFQG) befreit. Fahrer, die dem Anwendungsbereich des § 1 BKrFQG nicht unterliegen, sind von der Weiterbildungspflicht ausgenommen. EU-weit gibt es teilweise abweichende Regelungen!
Als Unternehmen bzw. als Berufskraftfahrer sind Sie bis zum 10.09.2014 zum Nachweis verpflichtet, dass bereits aktive Berufskraftfahrer an einer 35-stündigen Weiterbildung bei einer staatlich zugelassenen Schulungseinrichtung erfolgreich teilgenommen haben müssen.
Berufsanfänger müssen neben dem Erwerb einer Fahrerlaubnis eine Zusatzausbildung im Rahmen einer Grundqualifikation absolvieren.
Bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder und Fahrverbote für Fahrer und Unternehmer.
Nach dem 10.09.2014 müssen alle Berufskraftfahrer kontinuierlich alle 5 Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen. Die Weiterbildung kann dabei in mehrere Einzelmodule aufgeteilt werden (z. B. pro Jahr eine Schulung eines Moduls als Tagesseminar). Berufsanfänger müssen neben dem Erwerb einer Fahrerlaubnis weiterhin eine Zusatzausbildung im Rahmen einer Grundqualifikation absolvieren.
Folgende Module sind Bestandteil der 35 Stunden Weiterbildung:
Modul 1
Eco-Training (ohne Praxisübungen)
Reduzierung des Treibstoffverbrauchs und CO-2 Ausstoß, Unfallvermeidung - diese Stichworte bedeuten in Zeiten eines stark erhöhten Verkehrsaufkommen auf unseren Straßen mehr denn je die Beachtung eines ökonomischen und vorausschauenden Fahrstils mit dem LKW.
Modul 2
Sozialvorschriften für den Güterverkehr
Ganz wichtig ist es für alle Beteiligten im gewerblichen Güterkraftverkehr, die entsprechenden Rechtsvorschriften und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. gesetzliche Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten) genau zu kennen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
Modul 3
Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Hier geht es um das Erkennen von Unfallrisiken für den Fahrer sowie die Vermeidung von Verkehrs- und Arbeitsunfällen durch Kenntnis der Sicherheitsausstattung des LKW.
Modul 4
Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger und Profi
Die Bedeutung des Fahrers als Dienstleister und Repräsentant seines Unternehmens nimmt im heutigen beruflichen Alltag im Güterkraftverkehrsgewerbe eine immer wichtigere Rolle ein. Jeder Fahrer leistet im täglichen Berufsalltag mittels Kommunikation und Arbeitsverhalten seinen Beitrag zur Imagebildung seines Unternehmens.
Modul 5
Ladungssicherung (ohne Praxisübungen)
Tagtäglich sind der Presse Meldungen über Unfälle durch mangelhafte Ladungssicherung zu entnehmen. Kenntnisse über Fahrzeugverhalten und richtige Ladungssicherung sind für Sie als LKW-Fahrer lebensnotwendig.
Alle Module können als Tagesseminare gebucht werden. Unterricht auf Wunsch vor Ort in Ihrem Unternehmen, sofern geeignete Räume vorhanden sind.
Sie haben Fragen oder benötigen Informationen – nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.