ADR-Schulungen für Berufskraftfahrer
Alle Fahrzeugführer, die Fahrzeuge mit kennzeichnungspflichtigen Gefahrgütern (Stückgut, Schüttgut, Flüssigkeiten, Gase, sonstige Gefahrstoffe) im Verkehr führen, müssen gem. Kapitel 8.2 ADR eine erfolgreich absolvierte Erstschulung als Basiskurs sowie regelmässige Weiterbildungen nachweisen. Alle Vorschriften sind im ADR (Europäisches Abkommen über den Transport von Gefahrgut auf der Strasse) festgelegt.
ADR-Schulungen für Berufskraftfahrer
Basiskurs über 2,5 Tage
Alle Fahrzeugführer, die Fahrzeuge mit kennzeichnungspflichtigen Gefahrgütern (Stückgut, Schüttgut, Flüssigkeiten, Gase, sonstige Gefahrstoffe) im Verkehr führen, müssen gem. Kapitel 8.2 ADR eine erfolgreich absolvierte Erstschulung als Basiskurs sowie regelmässige Weiterbildungen nachweisen.
ADR-Schulung für Berufskraftfahrer
Aufbaukurs Tank über 2 Tage
Voraussetzung: ein bereits erfolgreich absolvierter Basiskurs oder eine erfolgreich absolvierte Auffrischungsschulung.
mehr über diesen Aufbaukurs hier
ADR-Schulung für Berufskraftfahrer
Auffrischungsschulung über 1,5 Tage
Besitzer einer ADR-Bescheinigung müssen bis spätestens bis zum Ablaufdatum der Bescheinigung an einer Auffrischungsschulung teilgenommen haben. Die Schulung kann ohne Änderung der Gültigkeit des Ablaufdatums frühestens 12 Monate vorher absolviert werden.
mehr über die Auffrischungsschulung hier
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