ADR-Schulungen für Berufskraftfahrer

Alle Fahrzeugführer, die Fahrzeuge mit kennzeichnungspflichtigen Gefahrgütern (Stückgut, Schüttgut, Flüssigkeiten, Gase, sonstige Gefahrstoffe) im Verkehr führen, müssen gem. Kapitel 8.2 ADR eine erfolgreich absolvierte Erstschulung als Basiskurs sowie regelmässige Weiterbildungen nachweisen. Alle Vorschriften sind im ADR (Europäisches Abkommen über den Transport von Gefahrgut auf der Strasse) festgelegt.

ADR-Schulungen für Berufskraftfahrer
Basiskurs
über 2,5 Tage
Alle Fahrzeugführer, die Fahrzeuge mit kennzeichnungspflichtigen Gefahrgütern (Stückgut, Schüttgut, Flüssigkeiten, Gase, sonstige Gefahrstoffe) im Verkehr führen, müssen gem. Kapitel 8.2 ADR eine erfolgreich absolvierte Erstschulung als Basiskurs sowie regelmässige Weiterbildungen nachweisen.

mehr über den Basiskurs hier

ADR-Schulung für Berufskraftfahrer
Aufbaukurs Tank
über 2 Tage
Voraussetzung: ein bereits erfolgreich absolvierter Basiskurs oder eine erfolgreich absolvierte Auffrischungsschulung.

mehr über diesen Aufbaukurs hier

ADR-Schulung für Berufskraftfahrer
Auffrischungsschulung
über 1,5 Tage
Besitzer einer ADR-Bescheinigung müssen bis spätestens bis zum Ablaufdatum der Bescheinigung an einer Auffrischungsschulung teilgenommen haben. Die Schulung kann ohne Änderung der Gültigkeit des Ablaufdatums frühestens 12 Monate vorher absolviert werden.

mehr über die Auffrischungsschulung hier

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