Belehrung nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 42, 43 und Hygiene
Der Kurz-Lehrgang wendet sich an alle Beschäftigten mit bereits erfolgter Erst-Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) §42, 43. Aktuelle, gesetzliche Änderungen werden ausführlich erklärt und mit einbezogen. Wir führen auch die Belehrung nach §35 IfSG für Personen in Lehr-, Erziehungs- und Pflegetätigkeiten durch.
Diese Belehrungen sind für alle Beschäftigten im 2-Jahres-Rhythmus gesetzlich vorgeschrieben.
Zusätzlich bieten wir ergänzend zur Belehrung IfSG noch eine Kurz-Schulung aus demBereich ‚Hygiene Küche’ an. Die Mitarbeiter werden hier speziell auf die Erkennung von Risiken und Problemen sowie auf Beachtung der notwendigen Grundregeln im Bereich der Küche geschult.
Die Lehrgangsinhalte erfüllen alle aktuellen Vorschriften.
Die 2-jährige Weiterbildung wird durch ein entsprechendes Formblatt bescheinigt.