Auffrischungsschulung über 1,5 Tage


Besitzer einer ADR-Bescheinigung müssen bis spätestens bis zum Ablaufdatum der Bescheinigung an einer Auffrischungsschulung teilgenommen haben. Die Schulung kann ohne Änderung der Gültigkeit des Ablaufdatums frühestens 12 Monate vorher absolviert werden.

Bei dieser Schulung werden Ihre früher erworbenen Kenntnisse wieder aufgefrischt und dazu erhalten Sie viele Informationen über wichtige Änderungen / Neuerungen bei den aktuellen Gefahrgutvorschriften


Lehrgangsinhalte

  • allgemeine Vorschriften
  • Dokumentation
  • Fahrzeug- und Beförderungsarten, Ausrüstung
  • Kennzeichnungsvorschriften, orangefarbene Tafeln
  • Durchführung der Beförderung
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten, Haftung und Ahndung bei Verstössen
  • Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
  • Schriftliche Prüfung

Sie haben Fragen oder benötigen Informationen – nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.