Weiterbildung für Verkehrsleiter im Güter- und Personenverkehrsgewerbe


Seit 04. Dezember 2011 ist in Deutschland die EU-Verordnung 1071/2009 in Kraft, die den Begriff ‚Verkehrsleiter’ und seine Verantwortlichkeiten und Pflichten neu regelt. Der Verkehrsleiter ist für alle Bereiche rund um alle betrieblichen Fahrzeuge verantwortlich.
Dazu gehören nicht nur Busse, LKW, Anhänger und Auflieger, sondern auch alle Flurförderzeuge (Stapler) sowie alle innerbetrieblich genutzten kraftbetriebenen Transportgeräte.

Die Pflicht für den amtlich zu bestellenden Verkehrsleiter gilt nicht nur für klassische Spediteure und Transport- / Busunternehmer im gewerblichen erlaubnispflichtigen Güter- oder Personenverkehr – auch der Werkverkehr ist davon betroffen, sobald Fremdladung befördert wird.

Diese Verordnung zieht weitreichende Konsequenzen nach sich: Laut EU-Verordnung ist der Verkehrsleiter für sämtliche fahrzeugbezogenen Dienstleistungen im Unternehmen verantwortlich – von der Fahrzeugwartung und -instandhaltung, über die Beförderungsverträge bis hin zu Rechnungsführung, Disposition des Fahrpersonals und der Ladungen sowie Sicherheitsprüfungen. Dazu kommen noch mehrmalige jährliche Pflicht-Unterweisungen für alle Beschäftigten, die mit dem Führen von Fahrzeugen aller Art betrieblich betraut sind.
Bei Unternehmen, die Dienstleistungen im Bereich Lebensmittelverkehre und -logistik anbieten, sind die entsprechenden Gesetze und Verordnungen für Lebensmittelhygiene (HACCP) zu beachten.

Der Verkehrsleiter in spe muss dabei neben der fachlichen Eignung auch seine Zuverlässigkeit unter Beweis stellen, um diese Tätigkeit überhaupt ausüben zu dürfen. Sobald der Verkehrsleiter gegen geltendes Recht verstößt, wird dieser als nicht mehr zuverlässig angesehen und kann in der gesamten EU keine Kraftverkehrstätigkeiten mehr leiten.

Die betroffenen Unternehmer können die Position des Verkehrsleiters entweder selbst einnehmen oder einen Mitarbeiter entsprechend amtlich bestellen. Wem das zu aufwendig ist, der kann seinen Betrieb auch von einem qualifizierten externen Verkehrsleiter betreuen lassen. Der übernimmt – je nach vertraglicher Regelung – zumindest einen Teil der Verantwortung. Hier können wir Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse individuell abgestimmtes Angebot unterbreiten.

Wir bieten interessierten Unternehmen eine entsprechende Weiterbildung für im Unternehmen tätige Personen an, die bereits für den Fuhrpark verantwortlich sind. Aufgrund der umfangreichen Aufgaben des Verkehrsleiters handelt es sich je nach Vorkenntnissen um eine ein- oder mehrtägige Weiterbildung, bei der ausführlich auf alle Gesetze, Verordnungen, Rechte und Pflichten in den verschiedenen Aufgabenbereichen eingegangen wird. Auf Wunsch ist eine Ausbildung zum HACCP-Beauftragten im Rahmen der Weiterbildung möglich.

Schulungstermine und Umfang der Schulungsmaßnahmen nach Vereinbarung.

Sie haben Fragen oder benötigen Informationen – nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.