Flurförderzeuge (Stapler) - Jährliche Unterweisung
Wie gesetzlich vorgeschrieben, sind Gabelstaplerfahrer wie alle anderen Beschäftigten auch gem. (BGV A1 §4) mindestens einmal über die bei Ihrer Tätigkeit auftretenden Maßnahmen zu unterweisen. In die Unterweisung ist der Inhalt der Betriebsanweisung aufzunehmen und der Zeitpunkt der Unterweisung durch Unterschrift zu bestätigen.
Dauer der Ausbildung:
Ein halber Tag (4 Unterrichtseinheiten)
Schwerpunkte in der Theorie:
- Abfrage der noch vorhandenen Kenntnisse
- Pflichten und Rechte des Gabelstaplerfahrers
- Haftung und Rechtsfolgen bei Staplerunfällen
- Betriebliche Arbeitsanweisungen
Schwerpunkte in der Praxis:
- Betriebsbegehung mit Ihren Mitarbeitern
- Erkennen von Gefahrstellen
- Tipps und Empfehlungen im Umgang mit Gabelstaplern
Die Teilnahme an der jährlichen Unterweisung wird auf einem Formblatt für Unterweisungen bestätigt.
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Jährliche Unterweisung
wie gesetzlich vorgeschrieben, sind Gabelstaplerfahrer wie alle anderen Beschäftigten auch gem. (BGV A1 §7 Abs.2) mindestens einmal über die bei Ihrer Tätigkeit auftretenden Maßnahmen zu unterweisen. In die Unterweisung ist der Inhalt der Betriebsanweisung aufzunehmen und der Zeitpunkt der Unterweisung durch Unterschrift zu bestätigen.
Dauer der Ausbildung:
½ Tag (4 Unterrichtseinheiten)
Schwerpunkte in der Theorie:
- Abfrage der noch vorhandenen Kenntnisse
- Pflichten und Rechte des Gabelstaplerfahrers
- Haftung und Rechtsfolgen bei Staplerunfällen
- Betriebliche Arbeitsanweisungen
Schwerpunkte in der Praxis:
- Betriebsbegehung mit Ihren Mitarbeitern
- Erkennen von Gefahrstellen
- Tipps und Empfehlungen im Umgang mit Gabelstaplern
Die Teilnahme an der jährlichen Unterweisung wird auf einem Formblatt für Unterweisungen bestätigt.