EG-Kontrollgeräte

Durch das Inkrafttreten der Kontrollgeräte VO (EU) 165/2014 am 02.03.2016 ändern sich wichtige Rahmenbedingungen für Betreiber von Fuhrparks mit Fahrzeugen, die mit EG-Kontrollgeräten ausgerüstet sind.

Laut Artikel 33 Abs. 1 sind Unternehmer dazu verpflichtet, Ihre Mitarbeiter bei der Bedienung der Kontrollgeräte zu unterweisen, zu überwachen und bei Bedarf zu schulen. Wird dies unterlassen, drohen empfindliche Strafen.

Wir unterstützen Sie, Ihren Pflichten als Unternehmer /Verantwortlicher nachzukommen.

In Zusammenarbeit mit der Firma BST academy Schlatterer & Irtenkauf GbR, 71254 Ditzingen, bieten wir verschiedene Schulungspakete für Unternehmer und Kraftfahrer an.

Detaillierte Informationen und Angebote erhalten Sie hier.